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16 changes: 9 additions & 7 deletions Beitragsordnung.tex
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Expand Up @@ -23,22 +23,24 @@
\begin{enumerate}
\item Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag.
\item Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich vollständig oder halbjährlich zur Hälfte zu entrichten. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
\item Der Mitgliedsbeitrag ist in Vorkasse zu entrichten. Im Falle von nicht fristgerecht entrichteten Mitgliedsbeiträgen, wird die Mitgliedsschaft beendet.
\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Dezember des Vorjahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Dezember und 31. Juni zu entrichten.
\item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto. In begründeten Ausnahmefällen kann mit dem Schatzmeister die Barzahlung vereinbart werden.
\item Für jede schriftliche Mahnung für nicht fristgerecht entrichtete Mitgliedsbeiträge wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
\item Bei Entrichtung des Mitgliedsbeitrags durch das Lastschriftverfahren erteilt das Mitglied dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Kosten, welche durch nicht erfüllte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht.
\item Bei Entrichtung des Mitgliedsbeitrags durch das Lastschriftverfahren erteilt das Mitglied dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Kosten, welche durch nicht erfüllte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht und eine Bearbeitungsgebühr von 10€ erhoben.
\item Bei unterjährlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
\item Der Mitgliedsbeitrag beträgt:
\begin{enumerate}
\item Für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)\\
monatlich 10 jährlich 120
monatlich 12,50€ jährlich 150
\item Für Minderjährige (vor dem vollendeten 18. Lebensjahr)\\
monatlich 5 jährlich 60
monatlich 3€ jährlich 45
\item Für Schüler und Studierende (nach entsprechendem Nachweis)\\
monatlich 5 jährlich 60
monatlich 3€ jährlich 45
\end{enumerate}
%% 'so gering', da wir kein Geld benötigen und nur Karteileichen raushalten wollen
%% Annäherung an https://www.vdi.de/fileadmin/veranstaltungen/cp_va_files/7929d7ac-e92b-4ec3-a382-5ab455036048.pdf
\item Fördermitglieder bestimmen die Höhe des Beitrages selbst.
\item Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr von 10 Euro, die nach Aufnahme in den Verein fällig wird und im Lastschriftverfahren eingezogen wird.
\item Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr von 10 Euro, die nach Aufnahme in den Verein fällig wird und durch das ausgewählte Tranaktionsverfahren entrichtet werden muss.
\item Es können Umlagen und / oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und / oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
\item Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Satzung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
\end{enumerate}
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2 changes: 2 additions & 0 deletions satzung_sqrts.tex
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Expand Up @@ -245,6 +245,8 @@ \section{Satzungsänderung}
% Eine Änderung des Vereinszwecks kommt so ziemlich einer Neugründung gleich. Bei einer Änderung des Vereinszwecks
\item Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgeschlagene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
\item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern zeitnah schriftlich mitgeteilt werden.
\item Der Vorstand wir ermächtigen die Satzung bei Beanstandungen durch das Registergericht oder das Finanzamt durch Vorstandsbeschluss entsprechend abzuändern.
% Vorschlag vom Vereinsregister / Finanzamt
\end{enumerate}

\section{Vereinsordnungen}
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